Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Leistung
Die Firma Fahrzeugveredelung Reichel bietet je nach Kundenwunsch Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugteilfolierung, -vollfolierung, Folienversiegelung, Lackschutzfolierung, Chrome Delete und Möbelfolierung an.
Der Auftraggeber verpflichtet sich mit Auftragserteilung alle üblicherweise im Zusammenhang mit der Beauftragung erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitzustellen.
Von uns erteilte Angebote sind freibleibend, außer sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise.
Der Auftraggeber verpflichtet sich 14 Tage vor Auftragstermin eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.
Die Abschlussrechnung ist bei Fahrzeugübergabe sofort ohne Abzug in bar fällig.

3. Widerruf
Der Auftraggeber kann jederzeit bis zur Fälligkeit der Anzahlung den Auftrag widerrufen.
Sollte der Widerruf erst nach dieser Frist eingehen, so verpflichtet sich der Kunde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% der Gesamtrechnung zu leisten.
Der Widerruf kann formlos schriftlich erfolgen.

4. Kundenwunsch
Sollte der Auftraggeber spezielle Wünsche oder Vorlagen vorbringen, verpflichtet er sich, die Firma Fahrzeugveredelung Reichel von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.

5. Kundeninformation
a) Vorbereitung
Grundlage der Fahrzeugvoll-oder -teilverklebung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeuges. Diese Reinigung wird entweder durch den Kunden oder mit Aufpreis durch die Firma Farzeugveredelung Reichel durchgeführt.
Der Lack muss vor der Veredelung/Folierung vollständig sauber und wachsfrei/versieglungsfrei sein.
Das Fahrzeug muss im Werkstattmodus abgestellt werden, sofern dieser Verfügbar ist.
Am Fahrzeug befindliche technische Einrichtungen zur Video- und Ton-Aufzeichnung sind zu deaktivieren oder demontieren. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
Die Fahrzeugbatterie muss bei Fahrzeugübergabe an uns in Takt und vollständig geladen sein. Ist ein Starten des Fahrzeugs aufgrund einer entladenen Batterie nicht möglich, oder treten dadurch Folgeprobleme in der Fahrzeugelektronik auf, so übernehmen wir keinerlei Haftung dafür.
Zusätzlich entstehende Kosten wie z.B. Bergung, Abschlappen etc. sind vom Kunden zu tragen.

b) Untergrund
Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig vom Untergrund, weshalb ausschließlich glatte Flächen foliert werden. Auf strukturiertem Kunststoff kann eine Haftung nicht gewährleistet werden.
Eine Folierung auf Rost, Silikon, Gummi oder ähnlichem wird nicht vorgenommen.

c) Schäden an Teilen
Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen, welche in der Regel durch Polieren beseitigt werden können.
Bei nachlackierten Stellen kann es bei Folienentfernung sein, dass sich kleine Teile des Lackes lösen.
Bei Scheibenfolierungen ist es möglich, dass beim Entfernen von Folien Drähte der Scheibenheizung beschädigt werden.
Diese Eventualitäten stellen keinen Reklamamationsgrund dar.

d) Staub und weitere Einschlüsse
Es ist unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der Folie können diese innerhalb von zwei Wochen nach der Verklebung verschwinden. Sie lösen sich in der Folie fast gänzlich auf. Gleiches Verhalten tritt bei evt. entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” verschwinden nach ca. vier Wochen vollständig. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und kein Grund zur Reklamation.

e) Lackschutzfolien
Bei Lackschutz Zuschnitten wird keine Haftung auf Passgenauigkeit übernommen.
Es ist mit einer Toleranz von 3-5 mm je nach Fahrzeug und Bauteil zu rechnen.

f) Kontrolle
Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel sofort zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.

g) Gewährleistung/Pflege
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, bitte ich Sie einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Kleinere Mängel werden dann zeitnah und nach Absprache korrigiert. Bei einer berechtigten Beanstandung habe ich das Recht, nach Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet mich von jeglicher Mängelhaftung. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen. Da die Folie eine “Reaktionszeit” benötigt und erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten ich die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle Flächen und Kanten am nächsten Tag zu prüfen. Kunden die es “ignorieren” verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Vor dem ersten Waschen ist es Erforderlich das der Kontroll Termin nach pünktlich 14 tagen eingehalten wird. Wird vor der Kontrolle gewaschen, erlischt die Gewährleistung.

6. Datenschutz
Sämtliche personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner.

7. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.